Material
- Hessisches Schulgesetz und Konferenzordnung regeln das Verfahren
- Religiöse Neutralität ist Pflicht des Staates und der Lehrkräfte
- Im Wortlaut: Regierungserklärung des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder
- Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern
- Art. 4 Grundgesetz