Religionsfreiheit
Das Grundgesetz (Art. 4 GG) garantiert die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, was auch das Tragen religiöser Symbole wie das Kopftuch einschließt. In Österreich soll dies ab 2026 Schülerinnen unter 14 Jahren verboten sein.
Religionsfreiheit
Das Grundgesetz (Art. 4 GG) garantiert die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, was auch das Tragen religiöser Symbole wie das Kopftuch einschließt. In Österreich soll dies ab 2026 Schülerinnen unter 14 Jahren verboten sein.
Filterung nach Lernressourcen

