Parteiverbot
Die Möglichkeit des Parteiverbots gehört zu den Mitteln der wehrhaften Demokratie, einem Strukturprinzip des Grundgesetzes. Zweimal hat das Bundesverfassungsgericht bislang ein Parteiverbot ausgesprochen: 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten und 1956 die Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). 2017 stellte das Gericht zwar fest, dass die rechtsradikale NPD ein auf Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept vertritt. Dennoch wurde die Partei nicht verboten. 2023 entzog das Bundesverfassungsgericht der in "Die Heimat" umbenannten Partei die staatliche Finanzierung.
Parteiverbot
Die Möglichkeit des Parteiverbots gehört zu den Mitteln der wehrhaften Demokratie, einem Strukturprinzip des Grundgesetzes. Zweimal hat das Bundesverfassungsgericht bislang ein Parteiverbot ausgesprochen: 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten und 1956 die Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). 2017 stellte das Gericht zwar fest, dass die rechtsradikale NPD ein auf Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept vertritt. Dennoch wurde die Partei nicht verboten. 2023 entzog das Bundesverfassungsgericht der in "Die Heimat" umbenannten Partei die staatliche Finanzierung.
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