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Parteienfinanzierung

Parteien sind verfassungsrechtliche Organe, sie gehören aber nicht zum Kreis der Staatsorgane. Sie finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge, Spenden und Steuergelder. Staatliche Zuschüsse zur Arbeit der Parteien erfolgen laut "Süddeutsche Zeitung v. 28./29. Januar 2023 über die "staatliche Parteienfinanzierung" (2023: 205 Millionen Euro), die "staatliche Fraktionsfinanzierung" (2023: 126 Millionen Euro) und die staatlichen Zuschüsse an parteinahe Stiftungen (2023: 700 Millionen Euro).

Parteienfinanzierung

Parteien sind verfassungsrechtliche Organe, sie gehören aber nicht zum Kreis der Staatsorgane. Sie finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge, Spenden und Steuergelder. Staatliche Zuschüsse zur Arbeit der Parteien erfolgen laut "Süddeutsche Zeitung v. 28./29. Januar 2023 über die "staatliche Parteienfinanzierung" (2023: 205 Millionen Euro), die "staatliche Fraktionsfinanzierung" (2023: 126 Millionen Euro) und die staatlichen Zuschüsse an parteinahe Stiftungen (2023: 700 Millionen Euro).

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