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Parteienfinanzierung

Parteien sind verfassungsrechtliche Organe, sie gehören aber nicht zum Kreis der Staatsorgane. Staatliche Zuschüsse zur Arbeit der Parteien erfolgen laut "Süddeutsche Zeitung v. 28./29. Januar 2023 über die "staatliche Parteienfinanzierung" (2023: 205 Millionen Euro), die "staatliche Fraktionsfinanzierung" (2023: 126 Millionen Euro) und die staatlichen Zuschüsse an parteinahe Stiftungen (2023: 700 Millionen Euro).

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