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Grundlagen der Umweltpolitik

Art. 20a GG verpflichtet den Staat dazu, "auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen" zu schützen. Am 24. März 2021 erhob das Bundesverfassungsgericht dieses Staatsziel zum Grundrecht. Das BVerfG-Urteil bezieht die Schutzpflicht des Staates auch auf Gefahren des Klimawandels und künftige Generationen.

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