Hessischer Bildungsserver / Soll das Streikrecht verschärft werden?

Hinweise zu Datenschutz und Mindestalter

ChatGPT ist nur nach vorheriger Registrierung nutzbar und erhebt Nutzungsdaten. Die Daten werden in die USA übertragen, dort gespeichert und verarbeitet. Das von dem Betreiber OpenAI angegebene Mindestalter für die Nutzung ist 13 Jahre, das Mindestalter für eine Registrierung liegt sogar bei 18 Jahren.

Lehrkräfte dürfen Schüler*innen unter 18 Jahren nicht verpflichten, einen Account bei dem ChatGPT-Betreiber OpenAI anzulegen. Schüler*innen über 18 Jahren können einen Account anlegen, allerdings muss die Entscheidung dafür freiwillig erfolgen. Es dürfen keine negativen Konsequenzen (z.B. Ausschluss von der Teilnahme am Unterricht) erfolgen, wenn Schüler*innen den Service von OpenAI nicht nutzen wollen.

Gibt es eine Möglichkeit, ChatGPT im Unterricht datenschutzkonform zu nutzen?
Lehrkräfte können in eigener Verantwortung einen Account bei OpenAI anlegen und diesen in der Klasse für Demonstrationszwecke benutzen. Sie können den Account auch ihren Schüler*innen zur Verfügung stellen. Dabei sind allerdings zwei Aspekte zu beachten: Die Schüler*innen müssen über 13 Jahre alt sein. Und die Nutzung durch die Schüler*innen muss über nicht-personalisierte Endgeräte erfolgen. Die Nutzung über private Geräte oder personalisierte Schulgeräte würde theoretisch das Sammeln personenbezogener Daten erlauben.