Hessischer Bildungsserver / Unterricht

Das geltende Wahlrecht 2025

Wahl­rechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages

Empfehlung Die Online-Redaktion empfiehlt diese Lernressource.
Unterrichtsphase Erarbeitung
Titel Das geltende Wahlrecht 2025 Wahl­rechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages
Beschreibung/Kommentar

Die Ampel-Koalition hat am 17. März 2023 eine Wahlrechtsreform zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl durch das Parlament gebracht. Bisher gehören  dem Bundestag 733 Abgeordnete an, künftig werden es 630 sein.

Künftig (und damit für die Wahl im Februar 2025) gilt: Wie bisher können in den 299 Wahlkreisen zwei Stimmen abgegeben werden. Holt eine Partei in einem Bundesland mehr Erststimmenmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, bekommt sie trotzdem nicht mehr Sitze – ihre Kandidaten mit den prozentual schlechtesten Erststimmenergebnissen bleiben vielmehr draußen. Entscheidend ist mehr als bisher die Zweitstimme, also das Kreuz, das man für seine Partei macht.

Bestehen bleiben aber die Fünf-Prozent-Hürde und die sogenannte Grundmandatsklausel. Eine Partei sitzt also immer dann im Bundestag, wenn sie bundesweit entweder mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bekommt oder wenn sie mindestens drei Direktmandate erringt (Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Juli 2024).

Außerdem:

Zum Material ... https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-bundeswahlgesetz-937896
Elixier-Systematikpfad
Medienformat Online-Ressource
Art des Materials Arbeitsmaterial
Fach/Sachgebiet
  • Politik und Wirtschaft
Zielgruppe(n)
  • Schüler/innen
  • Lehrkräfte
Bildungsebene(n)
  • Sekundarstufe I
  • Sekundarstufe II
Schlagworte/Tags
  • Deutschland
  • Wahlrechtsreform
Sprache Deutsch
Kostenpflichtig Nein
Einsteller/in von Machui, Thomas
Elixier-Austausch Ja
Quelle-ID HE
Quelle-Logo
Quelle-Homepage http://www.bildung.hessen.de
Quelle-Pfad Hessischer Bildungsserver
Lizenz Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Letzte Änderung 2.12.2024
Empfehlung .. empfiehlt diese Lernressource
Unterrichtsphase Erarbeitung
Titel Das geltende Wahlrecht 2025 Wahl­rechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages
Beschreibung/Kommentar

Die Ampel-Koalition hat am 17. März 2023 eine Wahlrechtsreform zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl durch das Parlament gebracht. Bisher gehören  dem Bundestag 733 Abgeordnete an, künftig werden es 630 sein.

Künftig (und damit für die Wahl im Februar 2025) gilt: Wie bisher können in den 299 Wahlkreisen zwei Stimmen abgegeben werden. Holt eine Partei in einem Bundesland mehr Erststimmenmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, bekommt sie trotzdem nicht mehr Sitze – ihre Kandidaten mit den prozentual schlechtesten Erststimmenergebnissen bleiben vielmehr draußen. Entscheidend ist mehr als bisher die Zweitstimme, also das Kreuz, das man für seine Partei macht.

Bestehen bleiben aber die Fünf-Prozent-Hürde und die sogenannte Grundmandatsklausel. Eine Partei sitzt also immer dann im Bundestag, wenn sie bundesweit entweder mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bekommt oder wenn sie mindestens drei Direktmandate erringt (Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Juli 2024).

Außerdem:


Zum Material ... https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-bundeswahlgesetz-937896
Anzeige/Download Es handelt sich um ein Offline-Medium.
URL der Beschreibung https://lernarchiv.bildung.hessen.de/sek/powi/politik_bundesrepublik/wahlen/bu_ta_wa/edu_link_1674801066_0348387.html/details/
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Medienformat Online-Ressource
Art des Materials Arbeitsmaterial
Fach/Sachgebiet
  • Politik und Wirtschaft
Zielgruppe(n)
  • Schüler/innen
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  • Sekundarstufe II
Schlagworte/Tags
  • Deutschland
  • Wahlrechtsreform
Sprache Deutsch
Kostenpflichtig Nein
Einsteller/in von Machui, Thomas
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