Das geltende Wahlrecht 2025
Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages
Empfehlung | Die Online-Redaktion empfiehlt diese Lernressource. |
Unterrichtsphase | Erarbeitung |
Titel | Das geltende Wahlrecht 2025 Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages |
Beschreibung/Kommentar |
Die Ampel-Koalition hat am 17. März 2023 eine Wahlrechtsreform zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl durch das Parlament gebracht. Bisher gehören dem Bundestag 733 Abgeordnete an, künftig werden es 630 sein. Künftig (und damit für die Wahl im Februar 2025) gilt: Wie bisher können in den 299 Wahlkreisen zwei Stimmen abgegeben werden. Holt eine Partei in einem Bundesland mehr Erststimmenmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, bekommt sie trotzdem nicht mehr Sitze – ihre Kandidaten mit den prozentual schlechtesten Erststimmenergebnissen bleiben vielmehr draußen. Entscheidend ist mehr als bisher die Zweitstimme, also das Kreuz, das man für seine Partei macht. Bestehen bleiben aber die Fünf-Prozent-Hürde und die sogenannte Grundmandatsklausel. Eine Partei sitzt also immer dann im Bundestag, wenn sie bundesweit entweder mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bekommt oder wenn sie mindestens drei Direktmandate erringt (Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Juli 2024). Außerdem:
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Zum Material ... | https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-bundeswahlgesetz-937896 |
URL der Beschreibung | https://lernarchiv.bildung.hessen.de/sek/powi/politik_bundesrepublik/wahlen/bu_ta_wa/edu_link_1674801066_0348387.html/details/ |
Einblendung(en) |
Elixier-Systematikpfad | |
Medienformat | Online-Ressource |
Art des Materials | Arbeitsmaterial |
Fach/Sachgebiet |
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Zielgruppe(n) |
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Bildungsebene(n) |
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Schlagworte/Tags |
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Sprache | Deutsch |
Kostenpflichtig | Nein |
Einsteller/in | von Machui, Thomas |
Elixier-Austausch | Ja |
Quelle-ID | HE |
Quelle-Logo | |
Quelle-Homepage | http://www.bildung.hessen.de |
Quelle-Pfad | Hessischer Bildungsserver |
Lizenz | Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. |
Letzte Änderung | 2.12.2024 |
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Unterrichtsphase | Erarbeitung |
Titel | Das geltende Wahlrecht 2025 Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages |
Beschreibung/Kommentar | Die Ampel-Koalition hat am 17. März 2023 eine Wahlrechtsreform zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl durch das Parlament gebracht. Bisher gehören dem Bundestag 733 Abgeordnete an, künftig werden es 630 sein. Künftig (und damit für die Wahl im Februar 2025) gilt: Wie bisher können in den 299 Wahlkreisen zwei Stimmen abgegeben werden. Holt eine Partei in einem Bundesland mehr Erststimmenmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, bekommt sie trotzdem nicht mehr Sitze – ihre Kandidaten mit den prozentual schlechtesten Erststimmenergebnissen bleiben vielmehr draußen. Entscheidend ist mehr als bisher die Zweitstimme, also das Kreuz, das man für seine Partei macht. Bestehen bleiben aber die Fünf-Prozent-Hürde und die sogenannte Grundmandatsklausel. Eine Partei sitzt also immer dann im Bundestag, wenn sie bundesweit entweder mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bekommt oder wenn sie mindestens drei Direktmandate erringt (Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Juli 2024). Außerdem:
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Zum Material ... | https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-bundeswahlgesetz-937896 |
Anzeige/Download | Es handelt sich um ein Offline-Medium. |
URL der Beschreibung | https://lernarchiv.bildung.hessen.de/sek/powi/politik_bundesrepublik/wahlen/bu_ta_wa/edu_link_1674801066_0348387.html/details/ |
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Art des Materials | Arbeitsmaterial |
Fach/Sachgebiet |
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Zielgruppe(n) |
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Sprache | Deutsch |
Kostenpflichtig | Nein |
Einsteller/in | von Machui, Thomas |
Elixier-Austausch | Ja |
Quelle-ID | HE |
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Quelle-Homepage | http://www.bildung.hessen.de |
Quelle-Pfad | Hessischer Bildungsserver |
Lizenz | |
Letzte Änderung | 2.12.2024 |