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Die Bedeutung der Ländervertretung wird oft unterschätzt. Sogenannte zustimmungsbedürftige Gesetzesvorlagen können nur mit ihrer Billigung in Kraft treten. In der 2025  beendeten Legislaturperiode wurden dem Bundesrat 333 vom Bundestag beschlossene Gesetzesvorlagen zugeleitet, 116 von ihnen waren zustimmungsbedürftig.

Unter die Zustimmungspflicht fallen z.B. alle Gesetze über Steuern, an deren Aufkommen die Länder oder Gemeinden beteiligt sind.

Insgesamt verfügen die Länder im Bundesrat über 69 Stimmen. Mindestens die Hälfte davon sind nötig, damit eine zustimmungsbedürftige Gesetzesvorlage tatsächlich Gesetz wird.

Eine Koalition von CDU/CSU und SPD könnte im Jahr 2025 auf 16 der 69 Stimmen vertrauen, weil in den Bundesländern Berlin, Hessen, Sachsen und Saarland dieselben Parteien die Regierung stellen. (Süddeutsche Zeitung v. 22./23.3.2025, S.2)