Hessischer Bildungsserver / Unterricht

Kriegsdienstverweigerung

Titel Kriegsdienstverweigerung
Beschreibung/Kommentar

Über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf Antrag (2025).

Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 bleibt das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern, bestehen.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 4 
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Zum Material ... https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung-zivildienst
Elixier-Systematikpfad Elixiersystematik; Schule; sozialkundlich-philosophische Fächer; Politik; Internationale Politik; Konflikte, Kriege und Frieden
Medienformat Online-Ressource
Art des Materials Portal
Fach/Sachgebiet
  • Politik und Wirtschaft
Zielgruppe(n)
  • Schüler/innen
  • Lehrkräfte
Bildungsebene(n)
  • Sekundarstufe I
  • Sekundarstufe II
Schlagworte/Tags
  • Kriegsdienstverweigerung
Sprache Deutsch
Kostenpflichtig Nein
Einsteller/in von Machui, Thomas
Elixier-Austausch Ja
Quelle-ID HE
Quelle-Logo
Quelle-Homepage http://www.bildung.hessen.de
Quelle-Pfad Hessischer Bildungsserver
Lizenz Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Letzte Änderung 27.4.2025
Titel Kriegsdienstverweigerung
Beschreibung/Kommentar

Über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf Antrag (2025).

Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 bleibt das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern, bestehen.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 4 
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.


Zum Material ... https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung-zivildienst
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URL der Beschreibung https://lernarchiv.bildung.hessen.de/sek/powi/internat_politik/aussenpolitik/verteidigung/wehr/edu_link_1745761938_2276716.html/details/
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Elixier-Systematikpfad Elixiersystematik; Schule; sozialkundlich-philosophische Fächer; Politik; Internationale Politik; Konflikte, Kriege und Frieden
Medienformat Online-Ressource
Art des Materials Portal
Fach/Sachgebiet
  • Politik und Wirtschaft
Zielgruppe(n)
  • Schüler/innen
  • Lehrkräfte
Bildungsebene(n)
  • Sekundarstufe I
  • Sekundarstufe II
Schlagworte/Tags
  • Kriegsdienstverweigerung
Sprache Deutsch
Kostenpflichtig Nein
Einsteller/in von Machui, Thomas
Elixier-Austausch Ja
Quelle-ID HE
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Quelle-Homepage http://www.bildung.hessen.de
Quelle-Pfad Hessischer Bildungsserver
Lizenz
Letzte Änderung 27.4.2025