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Kinderrechte

Der Kinder- und Jugendschutz ist eine staatliche Aufgabe mit Verfassungsrang. Er fällt unter den Auftrag der öffentlichen Fürsorge (Artikel 74 Absatz 1 Nr. 7 Grundgesetz). Dadurch ist der Staat verpflichtet, Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder, zum Schutz vor Gefährdungen und zum Schutz des Kindeswohls, zu unterstützen (sogenanntes "Wächteramt" auf Basis von Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz).

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