Hessischer Bildungsserver / Unterricht

Recht auf Bildung

Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird ein Recht auf Bildung nicht ausdrücklich genannt. Jedoch ergibt sich das Recht auf Bildung (-smöglichkeiten) aus den Grundrechten. Die Verfassung des Landes Hessen erlaubt die Erhebung von Schul- oder Hochschulgebühren nur, „wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet“.

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