Recht auf Bildung
Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird ein Recht auf Bildung nicht ausdrücklich genannt. Jedoch ergibt sich das Recht auf Bildung (-smöglichkeiten) aus den Grundrechten. Die Verfassung des Landes Hessen erlaubt die Erhebung von Schul- oder Hochschulgebühren nur, „wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet“.
Recht auf Bildung
Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird ein Recht auf Bildung nicht ausdrücklich genannt. Jedoch ergibt sich das Recht auf Bildung (-smöglichkeiten) aus den Grundrechten. Die Verfassung des Landes Hessen erlaubt die Erhebung von Schul- oder Hochschulgebühren nur, „wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet“.
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