Hessischer Bildungsserver / Unterricht

Grotius: Drei Bücher über das Recht des Krieges und Friedens

Unterrichtsphase Vertiefung
Titel Grotius: Drei Bücher über das Recht des Krieges und Friedens
Beschreibung/Kommentar

Hauptwerk von 1625 des Rechtsphilosophen Hugo Grotius. Grotius (1583-1645) gilt als einer der intellektuellen Gründungsväter des Souveränitätsgedankens, der Naturrechtslehre und des aufgeklärten Völkerrechts (Bayerische Staatsbibliothek 2024).

Grotius behandelt folgende Fragen:

  • Gibt es einen gerechten Krieg?
  • Aus welchen Ursachen kann ein Krieg entstehen?
  • Was ist im Krieg erlaubt?
  • Welche Verträge werden im Krieg geschlossen?
  • Welche Arten von Frieden gibt es?

Er belegt seine Auffassung vor allem mit historischen Beispielen, die er der antiken Geschichtsschreibung entnimmt. Daß Grotius alles von seinem christlichen Standpunkt aus beurteilt, ist für ihn selbstverständlich. Das, "was der vernünftigen Natur und Gemeinschaft widerstreitet", bezeichnet er als "Unrecht" (I 88).

"Eine gerechte Ursache zum Kriege kann nur eine Rechtsverletzung abgeben" (I 217). Das bedeutet für Grotius: Ein Land darf sich verteidigen, wenn es angegriffen wird; es darf sich zurückholen, was ihm genommen wurde; und es darf Rechtsbrüche bestrafen. Es gibt "keine Verbindlichkeit zu einem ungerechten Kriege" (I 473).

"In der engeren und auf die Sache selbst bezogenen Bedeutung kann ein Krieg nicht von beiden Seiten gerecht sein, weil die moralische Macht zu Entgegengesetztem, z. B. zum Handeln und zum Verhindern, aus der Natur der Sache nicht folgen kann. Aber wohl kann es kommen, dass keiner der Kriegführenden unrecht handelt; denn unrecht handelt Niemand, der nicht auch weiss, dass er eine ungerechte Sache betreibt, und Viele wissen dies nicht" (II 153).

Zu Migration und Asyl: "Dass man nicht in Masse auswandern dürfe, ergiebt sich klar aus dem Zwecke, welcher dem Rechte seinen Inhalt giebt. Denn wäre dies gestattet, so könnte die bürgerliche Gesellschaft nicht bestehen. Anders verhält es sich mit der Entfernung Einzelner, so wie aus dem Flusse Wasser schöpfen nicht dasselbe ist, wie den Fluss ableiten" (I 313). " A s y l e […] kommen nur denen zu gut, welche mit Unrecht verfolgt werden, nicht aber denen, welche sich gegen die menschliche Gesellschaft oder Einzelne vergangen haben" (II 116).

Siehe...

Zum Material ... https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb11017804?page=9
Elixier-Systematikpfad Elixiersystematik; Schule; sozialkundlich-philosophische Fächer; Politik; Internationale Politik
Medienformat Online-Ressource
Art des Materials Primärmaterial/Quelle
Fach/Sachgebiet
  • Politik und Wirtschaft
Zielgruppe(n)
  • Lehrkräfte
Bildungsebene(n)
  • Sekundarstufe II
Schlagworte/Tags
  • Recht
  • Krieg
  • Fried
  • Hugo
  • Bücher
  • Grotius
Sprache Deutsch
Kostenpflichtig Nein
Einsteller/in von Machui, Thomas
Elixier-Austausch Ja
Quelle-ID HE
Quelle-Logo
Quelle-Homepage http://www.bildung.hessen.de
Quelle-Pfad Hessischer Bildungsserver
Lizenz Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Letzte Änderung 4.9.2024
Unterrichtsphase Vertiefung
Titel Grotius: Drei Bücher über das Recht des Krieges und Friedens
Beschreibung/Kommentar

Hauptwerk von 1625 des Rechtsphilosophen Hugo Grotius. Grotius (1583-1645) gilt als einer der intellektuellen Gründungsväter des Souveränitätsgedankens, der Naturrechtslehre und des aufgeklärten Völkerrechts (Bayerische Staatsbibliothek 2024).

Grotius behandelt folgende Fragen:

  • Gibt es einen gerechten Krieg?
  • Aus welchen Ursachen kann ein Krieg entstehen?
  • Was ist im Krieg erlaubt?
  • Welche Verträge werden im Krieg geschlossen?
  • Welche Arten von Frieden gibt es?

Er belegt seine Auffassung vor allem mit historischen Beispielen, die er der antiken Geschichtsschreibung entnimmt. Daß Grotius alles von seinem christlichen Standpunkt aus beurteilt, ist für ihn selbstverständlich. Das, "was der vernünftigen Natur und Gemeinschaft widerstreitet", bezeichnet er als "Unrecht" (I 88).

"Eine gerechte Ursache zum Kriege kann nur eine Rechtsverletzung abgeben" (I 217). Das bedeutet für Grotius: Ein Land darf sich verteidigen, wenn es angegriffen wird; es darf sich zurückholen, was ihm genommen wurde; und es darf Rechtsbrüche bestrafen. Es gibt "keine Verbindlichkeit zu einem ungerechten Kriege" (I 473).

"In der engeren und auf die Sache selbst bezogenen Bedeutung kann ein Krieg nicht von beiden Seiten gerecht sein, weil die moralische Macht zu Entgegengesetztem, z. B. zum Handeln und zum Verhindern, aus der Natur der Sache nicht folgen kann. Aber wohl kann es kommen, dass keiner der Kriegführenden unrecht handelt; denn unrecht handelt Niemand, der nicht auch weiss, dass er eine ungerechte Sache betreibt, und Viele wissen dies nicht" (II 153).

Zu Migration und Asyl: "Dass man nicht in Masse auswandern dürfe, ergiebt sich klar aus dem Zwecke, welcher dem Rechte seinen Inhalt giebt. Denn wäre dies gestattet, so könnte die bürgerliche Gesellschaft nicht bestehen. Anders verhält es sich mit der Entfernung Einzelner, so wie aus dem Flusse Wasser schöpfen nicht dasselbe ist, wie den Fluss ableiten" (I 313). " A s y l e […] kommen nur denen zu gut, welche mit Unrecht verfolgt werden, nicht aber denen, welche sich gegen die menschliche Gesellschaft oder Einzelne vergangen haben" (II 116).

Siehe...


Zum Material ... https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb11017804?page=9
Anzeige/Download Es handelt sich um ein Offline-Medium.
URL der Beschreibung https://lernarchiv.bildung.hessen.de/sek/powi/internat_politik/internationales_recht/edu_link_1677061698_5162578.html/details/
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Elixier-Systematikpfad Elixiersystematik; Schule; sozialkundlich-philosophische Fächer; Politik; Internationale Politik
Medienformat Online-Ressource
Art des Materials Primärmaterial/Quelle
Fach/Sachgebiet
  • Politik und Wirtschaft
Zielgruppe(n)
  • Lehrkräfte
Bildungsebene(n)
  • Sekundarstufe II
Schlagworte/Tags
  • Recht
  • Krieg
  • Fried
  • Hugo
  • Bücher
  • Grotius
Sprache Deutsch
Kostenpflichtig Nein
Einsteller/in von Machui, Thomas
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Quelle-ID HE
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