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EuGH: Eingebettete Videos verstoßen nicht gegen das Urheberrecht

Dieser Beitrag ist abgelaufen: Dec. 31, 2014, midnight

Wer ein YouTube-Video per Framing auf seiner Website einbindet, verstößt damit nicht gegen das Urheberrecht, hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

"Framende Links", durch die beispielsweise YouTube-Videos in andere Websites eingebettet werden, verstoßen nicht gegen das Urheberrecht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Es handele sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie zur Informationsgesellschaft, wenn sie sich nicht an ein neues Publikum wendet, urteilten die Richter (Rechtssache C-348/13).

| 20.11.2014