Hessischer Bildungsserver / Unterricht

Medikamentenvergabe an Schüler: Was dürfen und was müssen Lehrkräfte?

Titel Medikamentenvergabe an Schüler: Was dürfen und was müssen Lehrkräfte?
Beschreibung/Kommentar

Schulrechtsexperte Stephan Rademacher erklärt anlässlich der auf einer Klassenfahrt tragisch verstorbenen Schülerin, die Diabetikerin war, die rechtliche Situation für Lehrkräfte. Er unterscheidet zwischen einer geplanten, regelmäßigen und präventiven Medikamentengabe (zu der Lehrkräfte und Erzieher nicht verpflichtet werden könnten) einerseits und einer ungeplanten, notfallbedingten Medikamentengabe. Im Notfall gelten laut BGH für Lehrkräfte höhere Anforderungen als für normale Bürger. Hier ist es sinnvoll, z.B. ein Zuckerstück (Diabetes ohne Bewusstlosigkeit, egal ob Über- oder Unterzuckerung) oder das mitgeführte Asthmaspray des Lernenden zu geben. Ob danach ein Krankenwagen gerufen oder nur die Eltern informiert werden müssen, kann in Notfallplänen festgehalten sein.

Grundsätzlich sind sowohl Schule wie Eltern zur gegenseitigen Information über Krankheiten mit notwendigen Medikamenteneinnahmen verpflichtet. Die für hessische Schulen zuständige Unfallkasse Hessen hat hier zahlreiche Notfallpläne zur Verfügung gestellt. Auf diesen können behandelnde Ärzte wie Eltern genaue Anleitungen geben. Derartige Notfallpläne gehören in die Akte jedes betroffenen Lernenden; alle unterrichtenden Lehrkräfte sollten darüber informiert werden.

Zum Material ... https://deutsches-schulportal.de/schule-im-umfeld/medikamentenvergabe-an-schueler-was-duerfen-und-was-muessen-lehrkraefte/
Elixier-Systematikpfad
Medienformat Online-Ressource
Art des Materials Arbeitsmaterial
Fach/Sachgebiet
Zielgruppe(n)
  • Lehrkräfte
Bildungsebene(n)
  • Elementarbildung
  • Primarstufe
  • Sekundarstufe I
  • Sekundarstufe II
  • Berufliche Bildung
  • Spezieller Förderbedarf
Schlagworte/Tags
  • Medikament
  • Diabetes
Sprache Deutsch
Kostenpflichtig Nein
Anbieter/Herkunft https://deutsches-schulportal.de/schule-im-umfeld/medikamentenvergabe-an-schueler-was-duerfen-und-was-muessen-lehrkraeft
Herausgeber Deutsches Schulportal
Anbieter/Herkunft https://deutsches-schulportal.de/schule-im-umfeld/medikamentenvergabe-an-schueler-was-duerfen-und-was-muessen-lehrkraeft
Einsteller/in Sennlaub, Martin
Elixier-Austausch Nein
Quelle-ID HE
Quelle-Logo
Quelle-Homepage http://www.bildung.hessen.de
Quelle-Pfad Hessischer Bildungsserver
Lizenz Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Letzte Änderung 20.4.2026
Titel Medikamentenvergabe an Schüler: Was dürfen und was müssen Lehrkräfte?
Beschreibung/Kommentar

Schulrechtsexperte Stephan Rademacher erklärt anlässlich der auf einer Klassenfahrt tragisch verstorbenen Schülerin, die Diabetikerin war, die rechtliche Situation für Lehrkräfte. Er unterscheidet zwischen einer geplanten, regelmäßigen und präventiven Medikamentengabe (zu der Lehrkräfte und Erzieher nicht verpflichtet werden könnten) einerseits und einer ungeplanten, notfallbedingten Medikamentengabe. Im Notfall gelten laut BGH für Lehrkräfte höhere Anforderungen als für normale Bürger. Hier ist es sinnvoll, z.B. ein Zuckerstück (Diabetes ohne Bewusstlosigkeit, egal ob Über- oder Unterzuckerung) oder das mitgeführte Asthmaspray des Lernenden zu geben. Ob danach ein Krankenwagen gerufen oder nur die Eltern informiert werden müssen, kann in Notfallplänen festgehalten sein.

Grundsätzlich sind sowohl Schule wie Eltern zur gegenseitigen Information über Krankheiten mit notwendigen Medikamenteneinnahmen verpflichtet. Die für hessische Schulen zuständige Unfallkasse Hessen hat hier zahlreiche Notfallpläne zur Verfügung gestellt. Auf diesen können behandelnde Ärzte wie Eltern genaue Anleitungen geben. Derartige Notfallpläne gehören in die Akte jedes betroffenen Lernenden; alle unterrichtenden Lehrkräfte sollten darüber informiert werden.

Zum Material ... https://deutsches-schulportal.de/schule-im-umfeld/medikamentenvergabe-an-schueler-was-duerfen-und-was-muessen-lehrkraefte/
Anzeige/Download Es handelt sich um ein Offline-Medium.
URL der Beschreibung https://lernarchiv.bildung.hessen.de/erziehung/gesundheitserziehung/chronischerkrankt/diabetesschule/edu_link_1776697929_126482.html/details/
Einblendung(en)
Elixier-Systematikpfad
Medienformat Online-Ressource
Art des Materials Arbeitsmaterial
Fach/Sachgebiet
Zielgruppe(n)
  • Lehrkräfte
Bildungsebene(n)
  • Elementarbildung
  • Primarstufe
  • Sekundarstufe I
  • Sekundarstufe II
  • Berufliche Bildung
  • Spezieller Förderbedarf
Schlagworte/Tags
  • Medikament
  • Diabetes
Anbieter/Herkunft https://deutsches-schulportal.de/schule-im-umfeld/medikamentenvergabe-an-schueler-was-duerfen-und-was-muessen-lehrkraeft
Sprache Deutsch
Kostenpflichtig Nein
Herausgeber Deutsches Schulportal
Anbieter/Herkunft https://deutsches-schulportal.de/schule-im-umfeld/medikamentenvergabe-an-schueler-was-duerfen-und-was-muessen-lehrkraeft
Einsteller/in Sennlaub, Martin
Elixier-Austausch Nein
Quelle-ID HE
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Quelle-Homepage http://www.bildung.hessen.de
Quelle-Pfad Hessischer Bildungsserver
Lizenz
Letzte Änderung 20.4.2026