Gleichberechtigung
Der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierungen ist in Deutschland durch Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben.
Gleichberechtigung
Der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierungen ist in Deutschland durch Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben.
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