9.1 Freiheit III / Freiheit bedeutet Selbstbestimmung aller Menschen unter dem Anspruch der Vernunft. (G9)
Begründung
Der Prozess der Selbstbestimmung in Wechselwirkung zu den Erfordernissen gesellschaftlicher Einbindung des Individuums bedarf der Regulierung durch Vernunft.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Freiheit bedeutet Selbstbestimmung aller Menschen unter dem Anspruch der Vernunft -- Freiheit basiert auf den Chancen und der realen Erfahrung von Selbstfindung und Selbstbestimmung. Sie bedarf dabei eines gesellschaftlichen Rahmens, der diesen Prozess zugleich ermöglicht und begrenzt. Das Spannungsverhältnis von Freisetzung und Begrenzung zu balancieren, ist eine Aufgabe der Vernunft.
- Handlungsspielräume und deren Grenzen
Selbstanspruch - Kritik und Fremderwartung
Individualität und Konformitätsdruck
Toleranzkriterien (Lessing) / Regulative Funktionen
Freiheitsanspruch unterliegt allen Grundrechten
Freiheit gründet in der Personalität und konstituiert sie zugleich. Personalität und Freiheit bzw. Freiheit als personales Grunddatum setzen die Würde des Menschen.
- Die Würde bedingt die Grundannahme der Freiheit (die Verankerung dieser Thesen in allgemeinen Rechtsprin-zipien und Verfassungsdokumenten).
Einschränkungen der Freiheit aller und Vergabe von Macht legitimieren sich am Schutz der Freiheit des Einzelnen.
- Macht als aus Freiheit zugestandene und begrenzte Verfügungsgewalt über andere
Macht als erzwungene Verfügungsgewalt, als „Recht des Stärkeren“ (Formen des Machtmissbrauchs / der Machtkontrolle)
Fakultative Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Das subjektive Bewusstsein von Freiheit entwickelt sich analog zur Persönlichkeit.
Freiheit als Rechtsanspruch des Individuums unterliegt dem Prozess der Geschichte.
- Wachsende Freiheit; der Prozess des Werdens der Freiheitsrechte in der Geschichte
In Unfreiheit leben und dennoch frei sein
Arbeitsmethoden der Schülerinnen und Schüler/Hinweise und Erläuterungen
Projekt: Freiheitsrechte im Grundgesetz
Projekt: Menschenrechte / Menschenpflichten
Querverweise
Berücksichtigung von Aufgabengebieten (§6 Abs. 4 HSchG)
·· Mauswiesel
Kompetenz-Orientierung