8G.1 Freiheit und Würde des Menschen (III): Freiheit unter dem Anspruch der Vernunft - die Menschenrechte (G8)

Begründung:

Freiheit als Selbstbestimmung bedarf der Bindung an die Vernunft. Freiheit und Würde begründen die Menschenrechte und werden in ihnen geschützt

Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben:

Die Menschenrechte haben ihre historische Wurzel in Antike, Christentum, Humanismus und Aufklärung. Ihre Anerkennung musste und muss vielfach erkämpft werden. Sie beanspruchen universale Geltung.

  • Menschenrechte und deren geschichtliche Entwicklung vom Kampf gegen die Sklaverei, Leibeigenschaft bis zur Durchsetzung von Freiheit und Gleichheit in staatlichen Verfassungen und überstaatlichen Organisationen (UN)

Die Würde des Menschen gründet in der Fähigkeit zur Selbstbestimmung und in seiner Unverfügbarkeit. Würde und Freiheit realisieren sich in Grundrechten und grundrechtlich verankerten Prinzipien, Gesetzen und Pflichten. Freiheit und Würde bilden die Grundwerte unserer Verfassung.

  • Art. 1 Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
    Freiheit und Würde als Basis aller Grundrechte:
    Freiheit und Rechtsgleichheit aller Menschen, Recht auf Leben, Sicherheit und körperliche Unversehrtheit, Schutz der Privatsphäre, Recht auf Eigentum, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit, freie Berufswahl, Recht auf Asyl und andere Grundrechte

Als selbstbestimmt Handelnder vermag sich der Mensch Ziele zu setzen, Mittel zu wählen und Folgen zu bedenken. Als vernunftbegabtes Wesen vermag er die Wahl der Mittel wie die Folgen seiner Handlungen zu reflektieren und zu verantworten.

  • Freiheit als Selbstbestimmung und die Fähigkeit, für Entscheidungen und Handlungsmotive Gründe anzugeben, sind die Grundlage von Verantwortung.

Würde verpflichtet zu Haltung und Verhalten auch im persönlichen Bereich und übersteigt damit die rechtliche Rahmensetzung.

  • Die Würde des Menschen in Krankheit und im Sterben (Euthanasie); Umgang mit dem Tod
    Respekt im Umgang miteinander; Höflichkeit

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Fakultative Unterrichtsinhalte/Aufgaben:

Würde und Schutz der Privatsphäre in Medien und Öffentlichkeit
Selbstbestimmung, Unmündigkeit und Vormundschaft

  • Freiwillige und erzwungene Selbstdarstellungen; Veröffentlichung von Intimitäten
    Mündigkeit in der Erziehung, Betreuung von Alten und Behinderten
Arbeitsmethoden der Schülerinnen und Schüler/Hinweise und Erläuterungen:

Internetrecherche und Präsentation von Menschenrechtsorganisationen (Referat, Gruppenarbeit)
Projekt: Widerstandskämpfer im Nationalsozialismus
Hospiz-Besuch: Sterben in Würde?
Erkundung und Präsentation von Haftbedingungen

Querverweise:

Grundlagen der Neuzeit: Rka
8.2+4, Rev 8.3-4, Ch 8.2, L(1), Phy
8.1-3a
Französische Revolution: G 8.2
Menschenrechte: E, Ge 8.1, PoWi
8.1
Entwicklung und Demokratie: G
8.1-3, GrA, L(2), E, PoWi 8.2-3
Absolutismus und Aufklärung: G
8.1, Rka 8.4, Rev 8.4, F(1), L(1)

Berücksichtigung von Aufgabengebieten (§6 Abs. 4 HSchG):

Rechtserziehung

 

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