8 Recht

Die weibliche Genitalverstümmelung wird international als Menschenrechtsverletzung anerkannt. Sie verletzt Gesundheits-, Frauen- und Kinderrechte, der Brauch wird als grausam, als unmenschlich und entwürdigend bezeichnet. In zahlreichen internationalen Abkommen wird diese Einordnung übernommen.

Gesetze sind wichtig, um Betroffene zu schützen. Bei konsequenter Umsetzung kann die Strafverfolgung bei Beschneider/innen und Eltern abschreckende Wirkung zeigen. Dass die Verstümmelung in etlichen Ländern bereits - zum Teil seit Jahrzehnten - verboten ist, ändert aber nichts daran, dass sie immer noch ausgeübt wird. Die staatlichen Organe sorgen nur in wenigen Ländern und Fällen für die Einhaltung der Gesetze. Auch fehlt es an Unterstützung in der Bevölkerung. In vielen Hauptverbreitungsgebieten haben große Teile der Bevölkerung keinen Bezug zu einem modernen (nationalen) Rechtssystem. Nationale Gesetze sind auf lokaler Ebene oft unbekannt, die Haltungen traditioneller Autoritäten sind für die Bevölkerung von weit größerer Bedeutung. Die Menschen identifizieren sich nicht mit der nationalen Gesetzgebung und fühlen sich somit auch nicht verpflichtet, sich danach zu richten.

In diesen afrikanischen Ländern gibt es nationale Gesetze, die weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe stellen: Ägypten, Äthiopien, Benin, Burkina Faso (seit 1997), Elfenbeinküste (seit 1998), Dschibuti (seit 1995), Eritrea, Ghana, Guinea (seit 1969), Kenia, Mauretanien, Niger, Nigeria (in mehreren Bundesstaaten), Senegal, Tansania, Togo, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Rechtslage in Deutschland
Die genitale Beschneidung von Mädchen und Frauen ist nach den §§ 226a des Strafgesetzbuches (StGB) verboten. Das deutsche Strafrecht gilt grundsätzlich nur für im Inland begangene Taten, aber seit 2015 sind im Ausland begangene Taten unabhängig vom Recht des Tatorts strafbar, wenn der Täter zur Tatzeit Deutscher ist oder das Opfer zur Tatzeit seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Alle hier lebenden Mädchen sollen so (theoretisch) vor dem Risiko geschützt werden, im Ausland Opfer einer Genitalverstümmelung zu werden, beispielsweise bei einem Ferienaufenthalt im Herkunftsland.

Dazu noch eine Information:
In Deutschland leben 2018 nach Berechnungen von TERRE DES FEMMES e.V. circa 65.000 Frauen und Mädchen, die von Genitalverstümmelung betroffen sind, was einem Anstieg von 12% gegenüber 2017 entspricht. Zusätzlich sind mindestens 15.500 Mädchen in der BRD gefährdet. Die aktuellen Statistiken zu Deutschland und Informationen zu Urteilen... findet ihr hier.

Nach Angaben des EU-Parlaments waren 2012 circa 180.000 Mädchen und Frauen in Europa dem Risiko ausgesetzt, in einem Land der EU oder im Herkunftsland ihrer Eltern verstümmelt zu werden. Seither ist diese Zahl gestiegen.