Informationen

Azofarbstoffe – Warnhinweis für bunte Lebensmittel

Teasertitel
Azofarbstoffe – Warnhinweis für bunte Lebensmittel

Ob Bonbons, Limonaden oder Zuckerstreusel: Knallbunte Lebensmittel sprechen Kinder besonders an. Diese können jedoch künstliche Farbstoffe enthalten, die gerade für Kinder problematisch sind und deshalb mit einem Warnhinweis gekennzeichnet werden müssen.

Umstrittene Farbstoffe

Diskutiert werden die Azofarbstoffe

  • Tartrazin (E 102), 
  • Gelborange (E110), 
  • Azorubin (E 122), 
  • Cochenillerot A (E 124), 
  • Allurarot (E129) 
  • sowie der Farbstoff Chinolingelb (E 104). 

Unerwünschte Wirkungen

Diese Farbstoffe sind dafür bekannt, dass sie bei entsprechend veranlagten Menschen so genannte Pseudoallergien auslösen können. Das sind Unverträglichkeitsreaktionen, die ähnlich drastische Krankheitsbilder bewirken können wie Allergien, ohne dass das Immunsystem beteiligt ist. Typische Symptome sind Hautausschläge, Asthma und Hautödeme.

Zusätzlich stehen die Farbstoffe in Verdacht, bei Kindern zu Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsstörungen zu führen. Dies ergab eine Studie der Universität Southampton von 2007: Der Konsum von Lebensmittelfarbstoffen (Azofarbstoffe und Chinolingelb) zusammen mit dem Konservierungsstoff Natriumbenzoat bewirkte, dass die Kinder insgesamt aufgeregter und zappeliger erschienen.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hält diese Studie für wenig aussagekräftig, da sie erhebliche methodische Mängel aufweist. Allerdings hat die EFSA 2009 die akzeptierbaren täglichen Aufnahmemengen für drei der umstrittenen Farbstoffe (E 104, E 110, E124) herabgesetzt. Bei den anderen wurden die bisher geltenden Werte bestätigt.

Warnhinweise sind Pflicht

Die EU-Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe schreibt daher seit dem 20. Juli 2010 für alle Lebensmittel mit Azofarbstoffen einen Warnhinweis auf den Verpackungen vor. Dieser lautet: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“.

Der Warnhinweis ist aus Sicht der Verbraucherzentrale nur eine halbherzige Lösung.
Die meist unscheinbare Warnung im Kleingedruckten ist schon deshalb ungenügend, weil viele Kinder sich ihre Süßigkeiten selbst kaufen. Azofarbstoffe und Chinolingelb sollten daher verboten werden. Sie stellen ein unnötiges Gesundheitsrisiko für Kinder und Allergiker:innen dar, denn es gibt genügend unbedenkliche Alternativen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 3.7 (71 Stimmen)