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Verfahrensunterlagen Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963-1965) als UNESCO-Weltdokumentenerbe ausgezeichnet

Titel Verfahrensunterlagen Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963-1965) als UNESCO-Weltdokumentenerbe ausgezeichnet
Beschreibung/Kommentar

Die UNESCO hat am 30. Oktober die Verfahrensunterlagen und Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963-1965) als UNESCO-Weltdokumentenerbe ausgezeichnet.

Verfahrensunterlagen und Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses

Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963-1965) rückte den millionenfachen Mord an Juden, Minderheiten, politischen Gegnern und Angehörigen der Völker Europas während der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland erstmals in seinem gesamten Umfang in das Blickfeld der Öffentlichkeit.

Die Prozessunterlagen setzen sich zusammen aus insgesamt 454 Aktenbänden sowie 103 Tonbändern. In den Verfahrensunterlagen finden sich die 1958 begonnenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart, der kurz zuvor eingerichteten Zentralen Stelle in Ludwigsburg sowie die von den Frankfurter Staatsanwälten im 1959 begonnenen Ermittlungsverfahren zusammengetragenen Unterlagen einschließlich Zeugenaussagen. Zum ersten Mal überhaupt in der Geschichte der Bundesrepublik reisten deutsche Staatsanwälte im August 1960 über den „Eisernen Vorhang“ hinweg ins polnische Auschwitz.

Die Tonband-Aufzeichnungen der Hauptverhandlung waren eigentlich nur als „Stützung des Gedächtnisses des Gerichts“ vorgesehen. Während 134 Verhandlungstagen vernahm das Gericht 360 Personen, darunter 221 Opferzeugen - Überlebende des KZ Auschwitz, aber auch anderer Lager - sowie 85 SS-Zeugen. Ferner wurden auch die Stellungnahmen von Sachverständigen, Plädoyers der Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und Verteidigung, Schlussworte der Angeklagten und die mündliche Urteilsverkündigung des Vorsitzenden Richters Hans Hofmeyer auf Band aufgenommen.

Zum Material ... http://www.unesco.de/kommunikation/2017/unterlagen-des-auschwitz-prozesses-und-spaetantike-constitutio-antoniniana-ins-unesco-weltdokumentenerbe-aufgenommen.html
Elixier-Systematikpfad
Medienformat Online-Ressource
Art des Materials Arbeitsmaterial
Fach/Sachgebiet
Zielgruppe(n)
  • Lehrkräfte
Bildungsebene(n)
  • Sekundarstufe I
Schlagworte/Tags
  • UNESCO
  • Welterbe
Sprache Deutsch
Kostenpflichtig Nein
Einsteller/in Geisz, Martin
Elixier-Austausch Nein
Quelle-ID HE
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Quelle-Homepage http://www.bildung.hessen.de
Quelle-Pfad Hessischer Bildungsserver
Lizenz Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Letzte Änderung 7.11.2017
Titel Verfahrensunterlagen Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963-1965) als UNESCO-Weltdokumentenerbe ausgezeichnet
Beschreibung/Kommentar

Die UNESCO hat am 30. Oktober die Verfahrensunterlagen und Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963-1965) als UNESCO-Weltdokumentenerbe ausgezeichnet.

Verfahrensunterlagen und Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses

Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963-1965) rückte den millionenfachen Mord an Juden, Minderheiten, politischen Gegnern und Angehörigen der Völker Europas während der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland erstmals in seinem gesamten Umfang in das Blickfeld der Öffentlichkeit.

Die Prozessunterlagen setzen sich zusammen aus insgesamt 454 Aktenbänden sowie 103 Tonbändern. In den Verfahrensunterlagen finden sich die 1958 begonnenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart, der kurz zuvor eingerichteten Zentralen Stelle in Ludwigsburg sowie die von den Frankfurter Staatsanwälten im 1959 begonnenen Ermittlungsverfahren zusammengetragenen Unterlagen einschließlich Zeugenaussagen. Zum ersten Mal überhaupt in der Geschichte der Bundesrepublik reisten deutsche Staatsanwälte im August 1960 über den „Eisernen Vorhang“ hinweg ins polnische Auschwitz.

Die Tonband-Aufzeichnungen der Hauptverhandlung waren eigentlich nur als „Stützung des Gedächtnisses des Gerichts“ vorgesehen. Während 134 Verhandlungstagen vernahm das Gericht 360 Personen, darunter 221 Opferzeugen - Überlebende des KZ Auschwitz, aber auch anderer Lager - sowie 85 SS-Zeugen. Ferner wurden auch die Stellungnahmen von Sachverständigen, Plädoyers der Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und Verteidigung, Schlussworte der Angeklagten und die mündliche Urteilsverkündigung des Vorsitzenden Richters Hans Hofmeyer auf Band aufgenommen.

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